Rechtsanwalt Johannes Klotz

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1) Verkehrsrecht


 


Neuer Bußgeldkatalog ab 01.02.2009


 


Ab 01.02.2009 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die Geldbußen, insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden zum


Teil drastisch erhöht. Bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 31 - 40 km/h beträgt die Geldbuße innerhalb


geschlossener Ortschaften nunmehr 160,00 EUR statt bisher 100,00 EUR, außerdem wird wie bisher ein Fahrverbot von einem


Monat verhängt. Die Geldbuße für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 - 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften


beläuft sich nunmehr auf 120,00 EUR, statt bisher 75,00 EUR.



Weiterhin gibt es ab 40,00 EUR eine Eintragung im Verkehrszentragregister in Flensburg.



Aufgrund der höheren Bußgelder lohnt es sich mehr denn je gegen Bußgeldbescheide durch Einlegung eines Einspruchs


vorzugehen. In der Regel besteht insoweit Kostenschutz über die Rechtsschutzversicherung.



Im übrigen erhält der Rechtsanwalt, insbesondere der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Einsicht in die amtliche Bußgeldakte.


Es kann dann anhand des Meßprotokolls in der Akte überprüft werden, ob Messfehler vorliegen. Falls dies der Fall sein


sollte, ist die Messug nicht verwertbar, das Verfahren ist zwingend einzustellen.



Außerdem kann anhand der Bußgeldakte überprüft werden, ob eine ordnungsgemäße Eichung des Messgerätes vorliegt.


Bei fehlerhafter Eichung ist das Messergebnis ebenfalls nicht verwertbar.



Falls die Messung in Ordung sein sollte, kann trotzdem versucht werden eine Reduzierung der Geldbuße zu erreichen, um


Punkte in Flensburg zu vermeiden. Dem Bußgeldrichter steht insoweit ein Ermessensspielraum zur Verfügung.